Widerufsrecht für Verbraucher
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Maklervertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Firma Grüske Immobilien e.K., Dompfaffstr. 124, 91056 Erlangen, Tel. 09131/ 2 42 64, Fax 09131/ 2 42 65, Email info@grueske-immobilien.de mittels einer
eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben,
dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die
Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es
sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns
von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen
entspricht.
Geldwäschegesetz
Wichtige Kundeninformation für unsere Interessenten zu den gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG).
Warum fragen wir als Immobilienmakler Sie nach dem Personalausweis ?
Sie möchten eine Immobilie kaufen oder mieten, wenden sich an einen Immobilienbüro und sind verwundert, dass Sie der Immobilienmakler nach Ihrem Personalausweis fragt ?
Ferner werden Sie gefragt, wer im Zusammenhang mit dem geplanten Erwerb der wirtschaftlich Berechtigte ist?
Keine Angst – der Immobilienmakler kommt in diesem Fall lediglich seinen Verpflichtungen gegenüber dem Gesetzgeber gemäß dem Geldwäschegesetz nach.
Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
Bitte helfen Sie uns dabei, die gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen.
Weitere Informationen zum GwG finden Sie unter http://www.stmi.bayern.de, Stichwort: Innere Sicherheit und Ordnung.
Downloadbereich
Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach an unter Tel. +49 9131 24264+49 9131 24264 oder schreiben uns eine Email bzw. füllen einfach unser Kontaktformular aus.
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