Downloadbereich und Verbraucherinfos

Widerufsrecht für Verbraucher

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Maklervertrag zu widerrufen.


Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.


Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Firma Grüske Immobilien e.K., Dompfaffstr. 124, 91056 Erlangen, Tel. 09131/ 2 42 64, Fax 09131/ 2 42 65, Email info@grueske-immobilien.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.


Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum  Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

 

Geldwäschegesetz

 

Wichtige Kundeninformation für unsere Interessenten zu den gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG).

 

Warum fragen wir als Immobilienmakler Sie nach dem Personalausweis ?

Sie möchten eine Immobilie kaufen oder mieten, wenden sich an einen Immobilienbüro und sind verwundert, dass Sie der Immobilienmakler nach Ihrem Personalausweis fragt ?

Ferner werden Sie gefragt, wer im Zusammenhang mit dem geplanten Erwerb der wirtschaftlich Berechtigte ist?

Keine Angst – der Immobilienmakler kommt in diesem Fall lediglich seinen Verpflichtungen gegenüber dem Gesetzgeber gemäß dem Geldwäschegesetz nach.

 

Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)

  • Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Vertragspartner vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung zu identifizieren sind (§ 3 GwG). Immobilienmakler haben diese Sorgfaltspflicht einzuhalten. Die Identifizierung des Interessenten durch den Immobilienmakler muss erfolgt sein, bevor die Aufnahme der Vertragsverhandlungen ermöglicht wird.
  • Bei der Identifizierung sind entweder Name, Geburtsdatum und –ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift und Personalausweisnummer und ausstellende Behörde festzuhalten oder es ist eine Ausweiskopie anzufertigen.
  • Zudem ist vom Immobilienmakler zu klären, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder aber für einen Dritten tätig ist.
  • Festgehalten werden muss auch, ob es sich beim Vertragspartner und ggf. wirtschaftlich Berechtigten um eine Politisch Exponierte Person (PEP) handelt.
  • Als Kunde sind Sie verpflichtet, dem Immobilienmakler den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§ 4 Abs. 6 GwG).

Bitte helfen Sie uns dabei, die gesetzlichen Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen.

  1. Zeigen Sie uns Ihren Personalausweis und ermöglichen Sie uns die erforderlichen Aufzeichnungen.
  2. Erteilen Sie uns die erforderlichen Auskünfte.

Weitere Informationen zum GwG finden Sie unter http://www.stmi.bayern.de, Stichwort: Innere Sicherheit und Ordnung.

 


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Verkauf

Infoflyer mit Leistungsbeschreibung
Auszug unserer Arbeit, die wir für Sie erledigen.
2021_Flyer.pdf
PDF-Dokument [1.3 MB]
Unterlagen die wir zum Verkauf eines Einfamilienhauses benötigen
Unterlagen Immobilienverkauf - Einfamili[...]
PDF-Dokument [49.1 KB]
Unterlagen die wir zum Verkauf einer Eigentumswohnung benötigen
Unterlagen Immobilienverkauf - ETW.pdf
PDF-Dokument [49.7 KB]
Bestätigung zum tätig werden vor Ablauf der Widerrufsfrist
2021_Grüske Immobilien_Bestätigung zum t[...]
PDF-Dokument [45.7 KB]
Widerrufsbelehrung
2021_Grüske Immobilien_Widerrufsbelehrun[...]
PDF-Dokument [28.9 KB]

Vermietung

Mieterselbstauskunft-Wohnen
Mieterselbstauskunft-Wohnen.pdf
PDF-Dokument [78.2 KB]
Selbstauskunft Gewerbe
15 Selbstauskunft Gewerbe.pdf
PDF-Dokument [6.3 KB]
Unterlagen die wir für die Immobilienvermietung benötigen
Unterlagen für Immobilienvermietung (all[...]
PDF-Dokument [38.3 KB]
Widerrufsbelehrung
2021_Grüske Immobilien_Widerrufsbelehrun[...]
PDF-Dokument [28.9 KB]
Bestätigung zum tätig werden vor Ablauf der Widerrufsfrist
2021_Grüske Immobilien_Bestätigung zum t[...]
PDF-Dokument [45.7 KB]
Vermieterbescheinigung für die Meldebehörde
Vermieterbescheinigung für die Meldebehö[...]
PDF-Dokument [29.0 KB]

Wertermittlung

Infoflyer
2021_Flyer_Verkehrswertermittlung.pdf
PDF-Dokument [444.9 KB]
Eigentumswohnung: Unterlagen für eine Verkehrswerermittlung gem. § 194 BauGB
Unterlagen für die Verkehrswertermittlun[...]
PDF-Dokument [38.0 KB]
Ein- bzw. Zweifamilienhaus: Unterlagen für die Verkehrswertermittlung gemäß § 194 BauGB
Unterlagen für die Verkehrswertermittlun[...]
PDF-Dokument [37.1 KB]
Vollmacht Eigentümer
Vollmacht_Eigentümer.pdf
PDF-Dokument [51.0 KB]

Sonstiges

Geschäftsbedingungen und Widerrufsrecht
Geschäftsbedingungen und Widerrufsrecht [...]
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Veranstaltungen

 

Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach an unter Tel. +49 9131 24264+49 9131 24264 oder schreiben uns eine Email bzw. füllen einfach unser Kontaktformular aus.

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