Erfahrungsgemäß, gibt es verschiedene Anlässe für eine Immobilienwertermittlung/ Immobilienbewertung und der Beauftragung eines Sachverständigen für Immobilienwertermittlung bzw. Immobiliengutachters. Zum Beispiel, wenn sie Ihr Einfamilienhaus oder Ihre Eigentumswohnung verkaufen möchten und einen realistischen Verkaufspreis (Marktpreis) benötigen. Aber auch Erbschaft, Scheidung, Trennung, Feststellung der eigenen Vermögenswerte oder der Kauf einer Immobilie können Gründe für eine Verkehrswertermittlung sein. Ebenso, wie die Wertermittlung von Dienstbarkeiten (z.B. Nießbrauch etc.), die auf dem Grundstück lasten oder auch die Überprüfung eines Verkehrswertgutachtens auf Plausibilität.
Sie sehen, es gibt die unterschiedlichsten Gründe, warum man einen Immobiliensachverständigen oder Immobiliengutachter für die Wertermittlung braucht.
Abschließend noch ein paar Worte zu mir. Nach abgeschlossenem Betriebswirtschaftsstudium mit Studienschwerpunkt Immobilienwirtschaft an der Staatlichen Studienakademie Leipzig und nach 14 Jahren als Immobilienmakler im Raum Erlangen habe ich im Jahr 2005 einen 11-monatigen Weiterbildungslehrgang zum Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (TÜV) an der TÜV-Akademie Köln erfolgreich absolviert.
Somit bin ich seit 2006 nicht nur als Immobilienmakler im Raum Erlangen, sondern auch als Sachverständiger für Immobilienwertermittlung (Verkehrswertermittlung gemäß § 194 BauGB) bzw. als Immobiliengutachter für Wertermittlung in Erlangen und im Landkreis Erlangen - Höchstadt/ Aisch tätig und erstelle Verkehrswertgutachten und Kurzgutachten.
Ihr
Dipl.- Betriebswirt (BA) Boris Grüske
Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (TÜV)
Immobilienmakler (IHK)
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Hier können Sie sich vorab informieren, welche Unterlagen ich für die Verkehrswertermittlung gemäß § 194 BauGB benötige sowie eine Auftragserteilung zur Beschaffung von fehlenden Unterlangen und die dazu notwendige Vollmacht.
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