Boris Grüske Sachverständiger für Immobilienwertermittlung (TÜV)

Sachverständigenbüro für Erlangen und für den Landkreis Erlangen - Höchstadt/ Aisch

Herzlich Willkommen bei der Firma Grüske Immobilien e.K.

 

Seit 2006 bin ich nicht nur als Immobilienmakler in Erlangen und im Landkreis Erlangen - Höchstadt/ Aisch tätig, sondern auch als Sachverständiger für Immobilienwertermittlung bzw. Immobiliengutachter respektive Immobilienbewerter.

 

Unter allen drei Begriffen versteht man das Selbe.

 

Das Ergebnis der Immobilienwertermittlung oder der Immobilienbewertung ist die Ermittlung des Verkehrswerts gemäß § 194 BauGB des bebauten oder unbebauten Grundstücks. Aber auch die wertmässige Erfassung eines Rechts, dass auf dem Grundstück lastet, wie zum Beispiel ein eingetragenes Nießbrauchrecht zugunsten eines Dritten das im Grundbuch eingetragen ist fällt in den Aufgabenbereich eines Sachverständigen für Immobilienwertermittlung.

 

Zu unterscheiden ist hier der Baugutachter oder Bausachverständige. Dieser gibt beispielsweise Auskunft über den Bauzustand,  Mängel die bei der Ausführung der Baumaßnahmen entstanden sind usw.

 

Im Folgenden gebe ich Ihnen einen erster Einblick zu welchen Anlässen man einen Sachverständigen für Immobilienwertermttlung benötigt. Welche Unterlagen neben der Besichtigung (Ortstermin) wichtig sind, wie die Auftragserteilung abläuft und wie Sie mich erreichen können.

 

Boris Grüske

Inhaber

Dipl.- Betriebswirt (BA)

Immobilienmakler (IHK)

Sachverständiger für Immobilienwertermittliung (TÜV)

 

 

Verkehrswertermittlung gemäß § 194 BauGB

 

Erfahrungsgemäß, gibt es verschiedene Anlässe für eine Immobilienwertermittlung/ Immobilienbewertung und der Beauftragung eines Sachverständigen für Immobilienwertermittlung bzw. Immobiliengutachters. Zum Beispiel, wenn sie Ihr Einfamilienhaus  oder Ihre Eigentumswohnung verkaufen möchten und einen realistischen Verkaufspreis (Marktpreis) benötigen. Aber auch Erbschaft, Scheidung, Trennung, Feststellung der eigenen Vermögenswerte oder der Kauf einer Immobilie können Gründe für eine Verkehrswertermittlung sein. Ebenso, wie die Wertermittlung von Dienstbarkeiten (z.B. Nießbrauch, Wegerecht etc.), die auf dem Grundstück lasten oder aber auch die Überprüfung eines Verkehrswertgutachtens auf Plausibilität.

 

Sie sehen, es gibt die unterschiedlichsten Gründe, warum man einen Immobiliensachverständigen oder Immobiliengutachter für die Wertermittlung braucht.


Daher ist stets ein persönliches Gespräch unumgänglich, indem abgeklärt wird zu welchem Zweck der Verkehrswert ermittelt werden soll, welche Art der Leistung zu welchem Zeitpunkt für Sie sinnvoll ist und mit welchen Kosten Sie in etwa zu rechnen haben. In den meisten Fällen ist es nach dem Erstgespräch und der Durchsicht der Objektunterlagen möglich, Ihnen ein verbindliches Festpreisangebot zu unterbreiten.

 

Sobald geklärt ist, in welcher Form und in welchem Umfang die Verkehrswertermittung durchgeführt werden soll, wird nach der Unterzeichnung des Sachverständigenvertrages, indem alle Vereinbarungen und die Konditionen zusammengefasst sind, ein Ortstermin, d.h. eine Besichtigung ihrer Immobilie, vereinbart. Zudem werden, falls notwendig, noch fehlende Unterlagen von mir besorgt. Sobald ich die Immobilie besichtigt habe und  mir alle Informationen und Unterlagen vorliegen, starte ich mit der Ermittlung des Verkehrswertes gemäß § 194 BauGB. Bei vorliegen aller wertrelvanten Unterlagen und der durchgeführten Ortsbesichtigung  können Sie erfahrungsgemäß mit einem Ergebnis, bei einer Verkehrswertermittlung in Form eines Kurzgutachtens, in ca. 14 Tagen rechnen.

 

Abschließend noch ein paar Worte zu mir. Nach abgeschlossenem Betriebswirtschaftsstudium mit Studienschwerpunkt Immobilienwirtschaft an der Staatlichen Studienakademie Leipzig und nach 14 Jahren als Immobilienmakler im Raum Erlangen habe ich im Jahr 2005 einen 11-monatigen Weiterbildungslehrgang  zum Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (TÜV) an der TÜV-Akademie Köln erfolgreich absolviert.

Somit bin ich seit 2006 auch als Sachverständiger für Immobilienwertermittlung (Verkehrswertermittlung gemäß § 194 BauGB) bzw. als Immobiliengutachter für Wertermittlung in Erlangen und im Landkreis Erlangen - Höchstadt/ Aisch tätig und erstelle Verkehrswertgutachten und Kurzgutachten.


Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur persönlich Verfügung. Also, setzen Sie sich jetzt mit mir in Verbindung und vereinbaren einen ersten Beratungstermin.

 

Falls, Sie im Anschluss Ihre Immobilie verkaufen möchten, bin ich ebenfalls der richtige Ansprechpartner, meine Firma Grüske Immobilien e.K. existiert bereits seit mehr als 50 Jahren auf dem Erlanger Immobilienmarkt und ich selbst bin seit über 30 Jahren als Immobilienmakler in Erlangen sowie im Landkreis Erlangen-Höchstadt/ Aisch tätig.

 

 

Welche Unterlagen werden  für die Immobilienwertermittlung benötigt?

 

Hier finden Sie zwei PDF- Dateien getrennt nach Eigentumswohnung sowie Ein- und Zweifamilienhäuser mit jeweils einer Liste, welche Unterlagen für für eine Verkehrswertermittlung gemäß § 194 BauGB von mir benötigt werden. Weitere PDF - Dateien, wie beispielsweise eine Vollmacht  finden Sie im Downloadbereich.

Unterlagen für die Verkehrswertermittlung gemäß § 194 BauGB - Eigentumswohnung
Unterlagen für die Verkehrswertermittlun[...]
PDF-Dokument [38.0 KB]
Unterlagen für die Verkehrswertermittlung gemäß § 194 BauGB - Ein- bzw. Zweifamilienhaus
Unterlagen für die Verkehrswertermittlun[...]
PDF-Dokument [37.1 KB]

Grüske Immobilien e.K.

Dompfaffstr. 124 I 91056 Erlangen

 

Tel. 09131/ 2 42 64

Mail info@grueske-immobilien.de

 

Termine & Besichtigungen nach Vereinbarung:

Sie erreichen uns telefonisch Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr

Druckversion | Sitemap
© Grüske Immobilien e.K. I Dompfaffstraße 124 I 91056 Erlangen

Anrufen

E-Mail

Anfahrt